NEUROLOGIE
ANGEBOT:
Wahlärzte haben keinen Kassenvertrag, die ärztlichen Leistungen werden über Honorarnote direkt mit der/dem PatientIn verrechnet, welche(r) bei den Kassen um Rückerstattung ansuchen kann. In der Regel werden 80% jenes Betrages rückerstattet, den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten hätte.
Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) - Wahlarztrechnungen
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) - Kostenersatz und Kostenzuschuss
TERMINVEREINBARUNG:
Telefonisch unter +43 (0) 680 / 333 40 96