PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE

ANGEBOT:

 

Wahlärzte haben keinen Kassenvertrag, die ärztlichen Leistungen werden über Honorarnote direkt mit der/dem PatientIn verrechnet, welche(r) bei den Kassen um Rückerstattung ansuchen kann. In der Regel werden 80% jenes Betrages rückerstattet, den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten hätte.